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Verhinderungspflege abrechnen

Verhinderungspflege rechnen Sie mit einer Kostenaufstellung und einem Stundennachweis bei der Pflegekasse ab – vorher beantragt oder nachträglich. Unsere kostenlose Vorlage erstellt beides als PDF und zeigt, wie viel vom Entlastungsbudget (3.539 € im Jahr) danach übrig bleibt.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Entlastungsbudget
3.539 € / Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen
Nahe Angehörige
2 × Pflegegeld
plus Fahrtkosten und Verdienstausfall
Abrechnen
jederzeit
auch nachträglich, auch monatlich
Verfall
31.12.
kein Übertrag ins Folgejahr

Abrechnung der Verhinderungspflege als PDF

Kostenlos und ohne Anmeldung. Brief und Stundennachweis entstehen in Ihrem Browser – Ihre Angaben werden nicht an uns übertragen.

Pflegegrad
Wer hat vertreten?
StundennachweisJeder Tag eine Zeile.

Den Stundennachweis auf Seite 2 unterschreibt die Vertretung. Brief und Nachweis unterschreiben und mit Rechnung oder Belegen an die Pflegekasse schicken.

So rechnen Sie die Verhinderungspflege ab

  1. Jeden Einsatz notieren: Datum, Stunden, wer vertreten hat.
  2. Vorlage oben ausfüllen und das PDF herunterladen.
  3. Die Vertretung unterschreibt den Stundennachweis (Seite 2), Sie den Brief.
  4. Mit Rechnung (Pflegedienst) oder Belegen für Fahrtkosten und Verdienstausfall an die Pflegekasse schicken.

Wie viel erstattet wird

Vertreten Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte oder ein Dienst, zahlt die Kasse die Kosten bis zum Restbudget. Bei nahen Angehörigen – verwandt oder verschwägert bis zum zweiten Grad, oder im selben Haushalt – gilt für die Pflege selbst eine niedrigere Grenze: das Zweifache des Pflegegelds. Nachgewiesene Aufwendungen kommen dazu (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Mit dem Rechner auf der Seite Verhinderungspflege können Sie das vorher durchspielen.

Restbudget im Blick behalten

Haben Sie Ihr Pflegekonto auf diesem Gerät gespeichert, verbuchen Sie die Erstattung nach dem Download mit einem Klick. Das Konto zeigt dann, wie viel vom Budget noch übrig ist, bevor es am 31. Dezember verfällt.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich Verhinderungspflege abrechnen?
So oft Sie möchten, etwa jeden Monat. Viele Familien sammeln die Stunden eines Monats und reichen sie gesammelt ein. Wichtig ist nur: Das Budget gilt je Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember.
Was gehört in den Stundennachweis?
Datum und Stunden jedes Einsatzes, der Stundensatz und die Unterschrift der Person, die vertreten hat. Unsere Vorlage erstellt den Nachweis als zweite Seite zum Unterschreiben.
Was zahlt die Kasse, wenn nahe Angehörige vertreten?
Für die Pflege selbst höchstens das Zweifache des Pflegegelds – bei Pflegegrad 3 also 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens 3.539 €. Arbeitet der Angehörige erwerbsmäßig als Pflegekraft, gilt die Grenze nicht.
Brauche ich vorher einen Antrag?
Nein, Sie können auch nachträglich abrechnen. Liegt der Kasse noch kein Antrag vor, gilt die Abrechnung aus unserer Vorlage zugleich als Antrag.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser. Nur wenn Sie Ihr Pflegekonto auf diesem Gerät gespeichert haben, können Sie die Erstattung dort verbuchen – auch das bleibt auf Ihrem Gerät.