Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse zahlt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe und Desinfektion (die Pflegebox) und technische Hilfen wie Pflegebett, Lagerungskissen oder Hausnotruf – meist leihweise und ohne Zuzahlung. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Verbrauchsmaterial
- 42 € / Monat
- = 504 € im Jahr
- Technische Hilfen
- leihweise
- z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen
- Zuzahlung (technisch)
- 10 %, max. 25 €
- entfällt bei Leihe
- Pflegegrad
- 1 bis 5
- nur bei Pflege zu Hause
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz: Bis zu 42 € im Monat zahlt die Kasse, ohne Zuzahlung. Am einfachsten geht das über eine monatliche Pflegebox. Nicht abgerufene Monate verfallen.
Technische Pflegehilfsmittel
- Pflegebett und Zubehör wie Aufrichthilfe oder Bettgitter
- Lagerungshilfen und Lagerungskissen
- Rollstuhl-Rampen für kurze Stufen, Toilettenstuhl
- Hausnotruf für Menschen, die oft allein sind
- wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Welche Produkte in Frage kommen, steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Größere Umbauten wie ein bodengleiches Bad laufen dagegen über die Wohnumfeldverbesserung.
So beantragen Sie Pflegehilfsmittel
- Formlosen Antrag an die Pflegekasse schicken: welches Hilfsmittel und wofür. Für Verbrauchsmaterial gibt es unsere kostenlose Vorlage.
- Die Kasse prüft und stellt das Hilfsmittel meist leihweise über einen Vertragspartner.
- Wird es gekauft, zahlen Sie 10 % zu, höchstens 25 € – mit Befreiungsausweis der Krankenkasse nichts.
Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI.