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Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse zahlt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe und Desinfektion (die Pflegebox) und technische Hilfen wie Pflegebett, Lagerungskissen oder Hausnotruf – meist leihweise und ohne Zuzahlung. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Verbrauchsmaterial
42 € / Monat
= 504 € im Jahr
Technische Hilfen
leihweise
z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen
Zuzahlung (technisch)
10 %, max. 25 €
entfällt bei Leihe
Pflegegrad
1 bis 5
nur bei Pflege zu Hause

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz: Bis zu 42 € im Monat zahlt die Kasse, ohne Zuzahlung. Am einfachsten geht das über eine monatliche Pflegebox. Nicht abgerufene Monate verfallen.

Technische Pflegehilfsmittel

  • Pflegebett und Zubehör wie Aufrichthilfe oder Bettgitter
  • Lagerungshilfen und Lagerungskissen
  • Rollstuhl-Rampen für kurze Stufen, Toilettenstuhl
  • Hausnotruf für Menschen, die oft allein sind
  • wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Welche Produkte in Frage kommen, steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Größere Umbauten wie ein bodengleiches Bad laufen dagegen über die Wohnumfeldverbesserung.

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

  1. Formlosen Antrag an die Pflegekasse schicken: welches Hilfsmittel und wofür. Für Verbrauchsmaterial gibt es unsere kostenlose Vorlage.
  2. Die Kasse prüft und stellt das Hilfsmittel meist leihweise über einen Vertragspartner.
  3. Wird es gekauft, zahlen Sie 10 % zu, höchstens 25 € – mit Befreiungsausweis der Krankenkasse nichts.

Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI.

Häufige Fragen

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Nein. Pflegehilfsmittel beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Empfiehlt der Medizinische Dienst im Pflegegutachten ein Hilfsmittel, gilt das bereits als Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause und zahlt die Pflegekasse. Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Hörgerät dienen der Behandlung oder dem Ausgleich einer Behinderung – sie verordnet der Arzt, und die Krankenkasse zahlt.
Muss ich etwas zuzahlen?
Für Verbrauchsmaterial nichts. Für technische Pflegehilfsmittel 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel – außer, die Kasse stellt es leihweise zur Verfügung, was bei Pflegebetten die Regel ist.
Gibt es Pflegehilfsmittel schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Sowohl die Pflegebox als auch technische Pflegehilfsmittel stehen ab Pflegegrad 1 zu, wenn zu Hause gepflegt wird.