Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge heißt: die eigenen Wünsche festhalten und das Geld dafür so zurücklegen, dass es sicher ankommt. Am sichersten ist ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter, bezahlt auf ein Treuhandkonto.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: Verbraucherzentrale
- Wünsche
- schriftlich
- Kopie an Angehörige
- Geld
- Treuhandkonto
- nicht an den Bestatter
- Sozialamt
- angemessen = geschützt
- wenn zweckgebunden
- Erbschaftsteuer
- 15.000 € pauschal
- § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG
Drei Schritte
- Wünsche aufschreiben: Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Trauerfeier, Musik, wer benachrichtigt werden soll. Datiert und unterschrieben, eine Kopie bei den Angehörigen – nicht nur im Testament, das oft erst nach der Beerdigung geöffnet wird.
- Kosten klären: Angebot bei zwei Bestattern einholen, Friedhofsgebühren am gewünschten Ort erfragen. Richtwerte stehen unter Bestattungskosten.
- Geld sichern: Vorsorgevertrag mit Zahlung auf ein Treuhandkonto, Sparkonto mit Vollmacht oder eine Versicherung mit Abtretung an den Bestatter.
Die Wege im Vergleich
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Vorsorgevertrag + Treuhand | Wünsche und Geld gebunden, insolvenzsicher | Preise können bis zum Todesfall steigen |
| Sparkonto | keine Kosten, frei verfügbar | nicht zweckgebunden, beim Sozialamt schwerer geschützt |
| Sterbegeldversicherung | Summe ab Vertragsbeginn (nach Wartezeit) | bei spätem Abschluss oft teurer als die Summe |
Vorsorge und Pflegeheim
Reichen Rente und Vermögen für das Pflegeheim nicht, springt das Sozialamt ein und verlangt, dass eigenes Vermögen zuerst eingesetzt wird. Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge darf in der Regel bleiben. Schließen Sie den Vertrag deshalb rechtzeitig und in angemessener Höhe ab.
Unabhängig beraten die Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht.
Häufige Fragen
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Vertrag mit einem Bestatter über Art und Ablauf der eigenen Bestattung, mit festem Leistungsumfang und Kostenvoranschlag. Bezahlt wird vorab – idealerweise auf ein Treuhandkonto, nicht an den Bestatter selbst.
Was passiert mit dem Geld, wenn der Bestatter pleitegeht?
Liegt es bei einem unabhängigen Treuhänder, bleibt es geschützt und kann einem anderen Bestatter übertragen werden. Deshalb: nie direkt an den Bestatter zahlen.
Muss ich die Vorsorge für Pflegeheimkosten einsetzen?
Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist nach der Rechtsprechung in der Regel geschützt, wenn das Geld eindeutig für die Bestattung gebunden ist. Was angemessen ist, bestimmt das Sozialamt nach den örtlichen Kosten. Übertriebene Beträge müssen eingesetzt werden.
Kann ich den Vertrag ändern?
Ja, Wünsche und Leistungen lassen sich anpassen. Kündigen ist meist möglich, bei Schonvermögen gegenüber dem Sozialamt aber gerade nicht gewollt.