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Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat (1.572 € im Jahr) und steht allen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Nicht genutztes Geld sammelt sich an und verfällt am 30. Juni des Folgejahres – das Guthaben aus 2026 also am 30.06.2027.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Betrag
131 € / Monat
= 1.572 € im Jahr
Pflegegrad
1 bis 5
nur bei Pflege zu Hause
Guthaben 2025 verfällt
30.06.2026
Guthaben 2026 verfällt
30.06.2027

Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können

So lösen Sie den Entlastungsbetrag ein

  1. Anerkannten Anbieter in Ihrem Bundesland suchen – die Pflegekasse hilft.
  2. Leistung in Anspruch nehmen und die Rechnung aufbewahren.
  3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen oder den Anbieter mit einer Abtretungserklärung direkt abrechnen lassen.

Verfall: die Frist am 30. Juni

Nach § 45b SGB XI wird ein nicht verbrauchter Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Wer 2026 nichts genutzt hat, kann bis zum 30.06.2027 noch bis zu 1.572 € abrufen. Das Pflegekonto erinnert Sie rechtzeitig.

Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI.

Häufige Fragen

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter bis zur Höhe des angesparten Betrags. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag 2025?
Nicht genutzte Beträge aus 2025 können bis zum 30.06.2026 verwendet werden. Danach verfallen sie.
Wer ist ein anerkannter Anbieter?
Das regelt jedes Bundesland selbst (§ 45a SGB XI). Dazu gehören Pflegedienste, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen und in vielen Ländern auch geschulte Nachbarschaftshelfer. Die Pflegekasse hat eine Liste.
Gibt es den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag mit 131 € im Monat sogar die wichtigste Geldleistung.