Tagespflege
Für die Tagespflege zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad zwischen 721 € und 2.085 € im Monat – zusätzlich zum Pflegegeld, das nicht gekürzt wird. Selbst tragen Sie nur Verpflegung und Investitionskosten, und auch dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrad 2
- bis 721 € / Monat
- zusätzlich zum Pflegegeld
- Pflegegrad 3
- bis 1.357 € / Monat
- Pflegegrad 4
- bis 1.685 € / Monat
- Pflegegrad 5
- bis 2.085 € / Monat
Was ist Tagespflege?
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung – mit Mahlzeiten, Betreuung, Beschäftigung und Pflege – und schläft zu Hause. Ein Fahrdienst holt sie morgens ab und bringt sie nachmittags zurück. Für pflegende Angehörige heißt das: planbare freie Tage, etwa um arbeiten zu gehen.
Kosten der Tagespflege: Rechenbeispiel
Pflegegrad 3, zwei Tage pro Woche, rund 9 Tage im Monat. Der Pflegeanteil liegt je nach Einrichtung bei etwa 60 bis 90 € pro Tag – bei 9 Tagen also deutlich unter dem Budget von 1.357 €. Selbst zu zahlen bleiben Verpflegung und Investitionskosten, bei etwa 20 € pro Tag also rund 180 € im Monat. Davon übernimmt der Entlastungsbetrag 131 €.
Tagessätze sind Richtwerte und unterscheiden sich stark nach Region und Einrichtung.
So beantragen Sie Tagespflege
- Tagespflege in der Nähe suchen und einen Probetag vereinbaren – der ist meist kostenlos.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Viele Einrichtungen helfen dabei.
- Die Einrichtung rechnet den Pflegeanteil direkt mit der Pflegekasse ab.
- Die Rechnung für Verpflegung und Investitionskosten beim Entlastungsbetrag einreichen.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI. Das gleiche Budget gilt für die Nachtpflege.