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Pflegegrad beantragen

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf bei der Krankenkasse genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung, und innerhalb von 25 Arbeitstagen muss der Bescheid da sein. Geld gibt es rückwirkend ab dem Monat des Antrags.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Antrag
formlos
Anruf, E-Mail oder Brief an die Pflegekasse
Entscheidung
25 Arbeitstage
sonst 70 € je angefangene Woche
Leistungen ab
Antragsmonat
auch rückwirkend
Schon ab Pflegegrad 1
2.076 € / Jahr
Entlastungsbetrag und Pflegebox

In 5 Schritten zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen. Pflegekasse anrufen und sagen: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Datum und Namen notieren. Das Formular, das die Kasse schickt, ausfüllen und zurücksenden.
  2. Pflegeberatung nutzen. Die Pflegekasse muss Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI). Dort erfahren Sie auch, welche Leistungen schon während des Verfahrens möglich sind.
  3. Begutachtung vorbereiten. Ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen, Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereitlegen.
  4. Begutachtung. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (privat Versicherte: Medicproof) kommt nach Hause und bewertet sechs Lebensbereiche.
  5. Bescheid prüfen. Das Gutachten gehört dazu – lesen Sie es. Ist der Pflegegrad zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Pflegegrad-Antrag als PDF

Kostenlos, ohne Anmeldung. Das PDF entsteht in Ihrem Browser – Ihre Angaben werden nicht übertragen.

Gibt es schon einen Pflegegrad?
Welche Leistung?

Unterschreiben und noch diesen Monat an die Pflegekasse schicken – Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Per Fax oder E-Mail geht es am schnellsten.

Schritt 2

Bereiten Sie den Hausbesuch vor

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst mit einem Termin. Gehen Sie die Fragen vorher durch – schwierige Tage zeigen, nicht die besten.

Bewegen (Gewicht 10 %)
  • Kann die Person allein vom Bett aufstehen und sich im Bett umdrehen?
  • Kommt sie ohne Hilfe vom Stuhl hoch und in der Wohnung von Raum zu Raum?
  • Wie klappt die Treppe – und wie oft ist sie schon gestürzt?
Denken und Verstehen (Gewicht 15 % (zusammen mit Verhalten, der höhere Wert zählt))
  • Weiß die Person, welcher Tag ist und wo sie sich befindet?
  • Erkennt sie Angehörige, erinnert sie sich an Kurzfristiges?
  • Kann sie Alltagsentscheidungen treffen und einem Gespräch folgen?
Verhalten und Psyche (Gewicht 15 % (zusammen mit Denken, der höhere Wert zählt))
  • Gibt es nächtliche Unruhe, Weglaufen, Rufen oder Abwehr bei der Pflege?
  • Treten Ängste, Niedergeschlagenheit oder Aggression auf – wie oft?
  • Muss jemand beruhigen oder dabeibleiben?
Selbstversorgung (Gewicht 40 %)
  • Wobei braucht die Person beim Waschen, Duschen und Anziehen Hilfe?
  • Isst und trinkt sie selbstständig und genug – oder muss man erinnern und anreichen?
  • Wie klappen Toilettengang und Inkontinenzversorgung, auch nachts?
Krankheit und Therapie (Gewicht 20 %)
  • Wer richtet die Medikamente, misst Blutzucker, wechselt Verbände?
  • Wie oft sind Arztbesuche und Therapien nötig, und wer begleitet?
  • Gibt es Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe oder Sauerstoff, bei denen geholfen wird?
Alltag und Kontakte (Gewicht 15 %)
  • Kann die Person ihren Tag selbst einteilen und sich beschäftigen?
  • Schläft sie durch, oder muss nachts jemand helfen?
  • Hält sie von sich aus Kontakt zu anderen Menschen?
So läuft der Termin gut
  • Schwierige Tage zeigen, nicht die besten: Die Einschätzung soll den normalen Alltag abbilden.
  • Nichts vorführen, was nur mit großer Mühe oder Risiko klappt.
  • Eine Angehörige oder ein Angehöriger ist beim Termin dabei und ergänzt, was die pflegebedürftige Person verschweigt.
  • Nächtliche Hilfe, Stürze, Vergesslichkeit und Unruhe ausdrücklich ansprechen.
  • Am Ende fragen, was im Gutachten steht, und das Gutachten mit dem Bescheid anfordern.
Unterlagen bereitlegen
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Arztberichte, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha
  • Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial …)
  • Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen
  • Name und Telefon von Hausarzt, Fachärzten und Pflegedienst
  • Schwerbehindertenausweis und frühere Bescheide, falls vorhanden

Mit Erinnerung eine Woche vorher, um das Pflegetagebuch zu beginnen. Die Datei enthält keinen Namen und keinen Pflegegrad.

Tipps für die Begutachtung

  • Den schlechten Alltag schildern, nicht den guten Tag. Viele Pflegebedürftige „reißen sich zusammen“, wenn Besuch kommt – das kostet Punkte.
  • Angehörige sollten dabei sein und ergänzen dürfen, was die pflegebedürftige Person verschweigt.
  • Nächtliche Hilfe, Unruhe, Stürze und Vergesslichkeit ausdrücklich ansprechen.
  • Nichts vorführen, was nur mit großer Mühe oder Risiko klappt.

Wie viele Punkte ungefähr herauskommen, zeigt der Pflegegrad-Rechner. Was Ihnen je Grad zusteht: Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5.

Höherstufung beantragen

Wird mehr Hilfe nötig, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung – genauso formlos. Das Verfahren ist dasselbe; Leistungen des höheren Grades gibt es ebenfalls ab dem Antragsmonat.

Rechtsgrundlage: §§ 18 bis 18c und 33 SGB XI; Leistungsbeträge siehe BMG.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie sitzt bei der Krankenkasse – ein Anruf bei der Krankenkasse genügt. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
Ab wann gibt es Geld?
Ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 33 SGB XI) – auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt. Deshalb lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Liegt die Person im Krankenhaus oder in der Reha und wird die Pflege danach dringend gebraucht, gelten kürzere Fristen.
Was passiert, wenn die Pflegekasse zu spät entscheidet?
Hat sie die Verzögerung zu vertreten, muss sie für jede angefangene Woche 70 € zahlen (§ 18c SGB XI). Das gilt nicht, wenn die Person bereits stationär gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat.
Darf ein Angehöriger den Antrag stellen?
Ja, mit Einverständnis der pflegebedürftigen Person oder mit Vollmacht. Bei der Begutachtung sollte ein Angehöriger dabei sein, der den Alltag kennt.