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Pflegegeld

Das Pflegegeld beträgt 2026 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5) im Monat. Es steht allen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden – und kommt zu Entlastungsbetrag, Pflegebox und Entlastungsbudget hinzu.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegegrad 2
347 € / Monat
= 4.164 € im Jahr
Pflegegrad 3
599 € / Monat
= 7.188 € im Jahr
Pflegegrad 4
800 € / Monat
= 9.600 € im Jahr
Pflegegrad 5
990 € / Monat
= 11.880 € im Jahr

Pflegegeld-Tabelle 2026

PflegegradPflegegeldSachleistung (Pflegedienst)Beratungseinsatz
2347 €bis 796 €alle 6 Monate
3599 €bis 1.497 €alle 6 Monate
4800 €bis 1.859 €alle 6 Monate
5990 €bis 2.299 €alle 6 Monate

Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI): Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 40 % der Sachleistung, werden 60 % des Pflegegelds ausgezahlt.

Pflegegeld-Rechner: mit Pflegedienst

Genutzt: 0 % der Sachleistung von 1.497,00 €

Pflegegeld: 599,00 € im Monat

Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Umgewandelte Beträge für Alltagshilfen (§ 45a Abs. 4) zählen wie genutzte Sachleistung.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5, bewilligt von der Pflegekasse.
  • Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn – nicht im Pflegeheim.
  • Regelmäßiger Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Der Besuch ist kostenlos.

Noch kein Pflegegrad? Mit dem Pflegegrad-Rechner sehen Sie in zwei Minuten, welcher Grad in Frage kommt. Ist der Bescheid zu niedrig, hilft der kostenlose Widerspruch.

Pflegegeld beantragen

  1. Pflegekasse anrufen und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen – formlos. Das Pflegegeld gibt es ab dem Monat des Antrags.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abwarten.
  3. Im Antragsformular „Pflegegeld“ ankreuzen und die Kontoverbindung angeben.

Ausführlich: Pflegegrad beantragen. Kostenlose Hilfe beim Antrag gibt die Pflegeberatung.

Was zusätzlich zum Pflegegeld zusteht

Das Pflegegeld wird mit diesen Leistungen nicht verrechnet:

Rente für pflegende Angehörige

Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung (§ 44 SGB XI) – bei reinem Pflegegeld bis zu 198,62 € (Pflegegrad 2) bis 735,63 € (Pflegegrad 5) im Monat. Die Pflegekasse fragt das mit einem Fragebogen ab – wer ihn nicht bekommen hat, sollte nachfragen. Mehr dazu: Rente für pflegende Angehörige.

Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI.

Häufige Fragen

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen aber der Entlastungsbetrag (131 € im Monat) und die Pflegebox (42 € im Monat) zu.
Wer bekommt das Pflegegeld – die gepflegte Person oder die pflegende?
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet, wie sie es verwendet – meist gibt sie es als Anerkennung an die Angehörigen weiter, die pflegen.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Für die pflegebedürftige Person nicht. Gibt sie es an Angehörige weiter, die sie pflegen, bleibt es auch dort in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Wird das Pflegegeld bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege gekürzt?
Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag bleibt es in voller Höhe.
Was passiert, wenn der Beratungseinsatz fehlt?
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.