Entlastungsbetrag: Guthaben berechnen
Der Entlastungsbetrag bringt 131,00 € im Monat ab Pflegegrad 1. Was Sie nicht nutzen, sammelt sich an – und der Rest aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni. Tragen Sie hier Ihre Rechnungen ein: Sie sehen sofort, wie viel noch da ist und bis wann.
Stand: 28.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Betrag
- 131,00 € / Monat
- § 45b SGB XI, ab Pflegegrad 1
- Im Jahr
- 1.572,00 €
- bei Pflege zu Hause
- Übertrag
- bis 30.06.
- des Folgejahres
- Gespeichert
- im Browser
- im Konto nur, wenn Sie es wollen
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So rechnet der Tracker
- Jeden Monat kommen 131,00 € dazu. Abrufbar ist, was bis zum laufenden Monat angespart ist.
- Rechnungen bis zum 30. Juni werden zuerst mit dem Rest aus dem Vorjahr verrechnet – so verfällt am wenigsten.
- Ein Übertrag aus dem Vorvorjahr ist nicht berücksichtigt. Den genauen Stand nennt Ihnen die Pflegekasse auf Nachfrage.
Mehr zu Voraussetzungen und anerkannten Anbietern: Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Was in einem Jahr nicht genutzt wird, bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr. Rechnungen aus der ersten Jahreshälfte sollten deshalb zuerst mit dem Vorjahresrest verrechnet werden.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag einsetzen?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuung –, für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bei Pflegegrad 2 bis 5 für Leistungen eines Pflegedienstes außer der Selbstversorgung. Welche Anbieter anerkannt sind, regelt das Land.
Werden meine Rechnungen gespeichert?
Ohne Konto nur in Ihrem Browser auf diesem Gerät – wir sehen keine Beträge und keine Anbieter. Mit Pflegekonto können Sie die Rechnungen zusätzlich verschlüsselt im Konto speichern: Dann sehen Sie sie auf jedem Gerät, und die Erinnerungen nennen den Betrag, der verfällt. Das ist freiwillig und jederzeit rückgängig zu machen.
Kann der Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen?
Ja, viele Anbieter lassen sich den Anspruch abtreten und rechnen direkt ab. Dann tragen Sie die Rechnung hier als eingereicht ein, damit der Rest stimmt.