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Pflegegrad-Rechner

Der Pflegegrad hängt davon ab, wie selbstständig jemand im Alltag ist – bewertet in sechs Bereichen mit insgesamt bis zu 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Selbstversorgung
40 %
wichtigster Bereich
Krankheit und Therapie
20 %
Denken oder Verhalten
15 %
der höhere Wert zählt
Alltag / Bewegen
15 % / 10 %
Bewegen

1 von 6 · Bewegen

Wie viel Hilfe braucht die Person beim Bewegen?

Zum Beispiel: Aufstehen, im Bett umdrehen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen

Denken und Verstehen

2 von 6 · Denken und Verstehen

Wie stark sind Gedächtnis, Orientierung und Verstehen eingeschränkt?

Zum Beispiel: Personen erkennen, sich zeitlich und örtlich zurechtfinden, Entscheidungen treffen, Gesprächen folgen

Verhalten und Psyche

3 von 6 · Verhalten und Psyche

Wie oft braucht die Person Unterstützung wegen Unruhe, Ängsten oder Verhaltensweisen?

Zum Beispiel: nächtliche Unruhe, Weglaufen, Aggression, Ängste, Antriebslosigkeit, Abwehr von Hilfe

Selbstversorgung

4 von 6 · Selbstversorgung

Wie viel Hilfe braucht die Person bei Körperpflege, Anziehen, Essen und Toilette?

Zum Beispiel: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang

Krankheit und Therapie

5 von 6 · Krankheit und Therapie

Wie viel Hilfe braucht die Person bei Medikamenten, Arztbesuchen und Behandlungen?

Zum Beispiel: Tabletten richten, Insulin, Verbände, Arztbesuche, Therapien zu Hause

Alltag und Kontakte

6 von 6 · Alltag und Kontakte

Wie viel Hilfe braucht die Person, um den Tag zu gestalten und Kontakte zu halten?

Zum Beispiel: Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Ruhen und Schlafen, Kontakt zu anderen

Beantworten Sie alle sechs Fragen, dann erscheint hier die Einschätzung.

So beantragen Sie den Pflegegrad

  1. Pflegekasse anrufen (sie sitzt bei der Krankenkasse): „Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.“
  2. Antragsformular ausfüllen und zurückschicken.
  3. Begutachtung zu Hause durch den Medizinischen Dienst – Pflegetagebuch bereithalten.
  4. Bescheid prüfen. Zu niedrig? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
Er folgt der Gewichtung des Begutachtungsverfahrens (§ 15 SGB XI), fragt aber pro Bereich nur eine grobe Stufe ab statt 64 Einzelkriterien. Das Ergebnis ist eine Orientierung. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach dem Gutachten.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein Anruf oder kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt. Das Datum zählt: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat. Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung nach Hause.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch, legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit und seien Sie als Angehörige beim Termin dabei. Schildern Sie einen typischen, eher schlechten Tag.