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24-Stunden-Pflege

Eine 24-Stunden-Pflege – genauer: eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt – kostet über eine Agentur meist 2.500 € bis 3.500 € im Monat. Die Pflegekasse zahlt sie nicht direkt, aber Pflegegeld und Entlastungsbudget senken den Eigenanteil spürbar.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Kosten (Agentur)
2.500 € – 3.500 €
pro Monat, zzgl. Kost und Logis
Pflegegeld
bis 990 € / Monat
je nach Pflegegrad, frei verwendbar
Entlastungsbudget
3.539 € / Jahr
wenn Angehörige verhindert sind
Steuer
bis 4.000 € / Jahr
20 % der Arbeitskosten, § 35a EStG

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Kosten Betreuungskraft über Agentur3.200 €
abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3− 599 €
abzüglich Entlastungsbudget, aufs Jahr verteilt− 295 €
Eigenanteil pro Monat2.306 €

Dazu kommt die Steuerermäßigung von bis zu 4.000 € im Jahr. Kost und Logis sind nicht eingerechnet.

Die drei Modelle

  • Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei einer Firma im Ausland angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. Das häufigste Modell.
  • Anstellung im eigenen Haushalt: Sie sind Arbeitgeber – mit Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Arbeitszeitregeln. Am sichersten, aber am aufwendigsten.
  • Selbstständige Betreuungskraft: Nur zulässig, wenn sie wirklich selbstständig arbeitet. Sonst droht Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlungen.

Worauf Sie beim Vertrag achten sollten

  • Klare Arbeitszeiten, Pausen und freie Tage – niemand kann 24 Stunden am Tag arbeiten.
  • A1-Bescheinigung bei Entsendung vorlegen lassen.
  • Kündigungsfristen, Ersatz bei Krankheit, Kosten für An- und Abreise.
  • Medizinische Behandlungspflege (Spritzen, Verbände) darf nur ein Pflegedienst leisten.

Oft reicht zunächst weniger: stundenweise Hilfe über den Entlastungsbetrag, ein Pflegedienst über die Sachleistung oder einige Tage Tagespflege pro Woche.

Häufige Fragen

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?
Über eine Vermittlungsagentur meist 2.500 € bis 3.500 € im Monat, dazu Kost und Logis für die Betreuungskraft. Der Preis hängt von Deutschkenntnissen, Pflegeaufwand und Nachtdiensten ab.
Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?
Nicht direkt. Sie können aber das Pflegegeld und – wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind – das Entlastungsbudget für Verhinderungspflege einsetzen. Den Entlastungsbetrag gibt es nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote, das sind Betreuungskräfte aus Agenturen in der Regel nicht.
Ist 24-Stunden-Pflege legal?
Ja, wenn das Modell stimmt: Entsendung mit A1-Bescheinigung, Anstellung im eigenen Haushalt oder echte Selbstständigkeit. Eine Betreuungskraft darf aber nicht rund um die Uhr arbeiten – es gelten Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (2021) auch für Bereitschaftszeiten.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung mindern 20 % der Arbeitskosten die Steuer, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Alternativ kommen außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.