Treppensteighilfe
Eine Treppensteighilfe bringt Menschen im Sitz oder Rollstuhl mit einer Begleitperson über die Treppe – ohne Einbau. Mit ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse; Sie tragen höchstens 10 € Zuzahlung.
Stand: 01.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Zuzahlung
- bis 10 €
- mit Verordnung
- Selbst gekauft
- ca. 4.000 – 8.000 €
- neu, Richtwert
- Bedienung
- Begleitperson
- nach Einweisung
- Einbau
- keiner
- auch für Mietwohnungen
Arten und Preise
| Art | Selbst kaufen |
|---|---|
| Treppensteiger mit Sitz | ca. 4.000 – 8.000 € |
| Treppensteiger für den Rollstuhl | ca. 4.000 – 7.000 € |
| gebraucht | ab ca. 2.000 € |
Richtwerte, Stand 10/2026. Mit Verordnung zahlen Sie nur die Zuzahlung.
So bekommen Sie das Gerät auf Rezept
- Ärztliche Verordnung für eine „elektrische Treppensteighilfe“ – mit Begründung, warum die Treppe ohne Hilfe nicht mehr geht.
- Ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist, beantragt die Kostenübernahme und führt das Gerät vor.
- Die Begleitperson wird eingewiesen. Erst dann wird das Gerät genutzt.
Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € (§ 61 SGB V). Rechtsgrundlage für Hilfsmittel: § 33 SGB V.
Wenn ein Treppenlift besser passt
Fehlt eine Begleitperson oder wird die Treppe mehrmals am Tag gebraucht, ist ein fest eingebauter Lift meist die sicherere Lösung: Sitzlifte für gerade Treppen kosten neu 3.500 – 8.000 €, gebraucht deutlich weniger. Die Pflegekasse gibt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € dazu. Mehr unter Kosten für Treppenlifte und Treppenlift gebraucht; für Rollstühle der Plattformlift.