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Rente für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse: bis 198,62 € bis 735,63 € im Monat, je nach Pflegegrad. Das erhöht Ihre spätere Rente wie Beiträge aus Arbeit.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegegrad 2
198,62 € / Monat
Rentenbeitrag, höchstens
Pflegegrad 3
316,32 € / Monat
Pflegegrad 4
514,94 € / Monat
Pflegegrad 5
735,63 € / Monat

Voraussetzungen

  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wird zu Hause gepflegt.
  • Sie pflegen mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Sie arbeiten regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig – das Pflegegeld, das Sie weitergereicht bekommen, ist unschädlich.

Rentenbeiträge 2026 nach Pflegegrad

Höchstbeträge bei reinem Pflegegeld; bei Kombinations- oder Sachleistung fallen sie geringer aus.

PflegegradRentenbeitrag im Monatim Jahr
2bis 198,62 €bis 2.383,44 €
3bis 316,32 €bis 3.795,84 €
4bis 514,94 €bis 6.179,28 €
5bis 735,63 €bis 8.827,56 €

Arbeitslosenversicherung, wenn Sie den Job aufgeben

Wer für die Pflege ganz aus dem Beruf aussteigt, bleibt arbeitslosenversichert: Die Pflegekasse zahlt 51,42 € im Monat an die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Endet die Pflege, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und Hilfe bei der Rückkehr in den Beruf.

Mehr für pflegende Angehörige

Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI (Rente) und § 44 Abs. 2b SGB XI (Arbeitslosenversicherung).

Häufige Fragen

Muss ich die Rentenbeiträge beantragen?
Nicht gesondert. Die Pflegekasse prüft das mit dem Antrag auf einen Pflegegrad und schickt einen Fragebogen für Pflegepersonen. Wer keinen bekommen hat, sollte bei der Pflegekasse nachfragen.
Können sich zwei Angehörige die Pflege teilen?
Ja. Pflegen mehrere Personen, wird der Beitrag nach dem Anteil an der Pflege aufgeteilt. Jede Person muss für sich auf mindestens zehn Stunden pro Woche kommen – bei mehreren Pflegebedürftigen zählen die Stunden zusammen.
Bekomme ich Rentenbeiträge auch als Rentnerin oder Rentner?
Wer eine volle Altersrente bezieht und die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist nicht mehr versicherungspflichtig. Wer die Altersrente als Teilrente bezieht, kann weiter Rentenpunkte sammeln.
Warum sind die Beiträge bei Pflegesachleistung niedriger?
Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. Übernimmt ein Pflegedienst einen Teil, gilt die Pflege durch Angehörige als geringer – die Beiträge sinken. Am höchsten sind sie bei reinem Pflegegeld.