Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe, meist 3.000 bis 15.000 €, damit Angehörige die Beerdigung bezahlen können. Oft zahlt man mehr ein, als ausgezahlt wird: Wer mit 60 abschließt und mit 90 stirbt, bekommt laut Verbraucherzentrale teils nur 60 % der eingezahlten Beiträge zurück.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: Verbraucherzentrale
- Übliche Summe
- 3.000–15.000 €
- Wartezeit
- 1–3 Jahre
- je nach Anbieter, bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen
- Beispiel Verbraucherzentrale
- teils nur 60 % der Beiträge
- Abschluss mit 60, Tod mit 90
- Alternative
- Sparen + Treuhand
- ohne Abschlusskosten
Wann sie sich lohnt – und wann nicht
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung. Ihr Preis steigt mit dem Eintrittsalter, weil das Risiko steigt, dass die Versicherung bald zahlen muss. Dazu kommen Abschluss- und Verwaltungskosten.
- Eher nicht: Abschluss ab etwa 60, lange Beitragsdauer, oder genug Erspartes für die Bestattung.
- Eher schon: kein Geld zum Sparen, aber Angehörige, die sonst nicht zahlen könnten – und ein Tarif, dessen Beitragssumme unter der Versicherungssumme bleibt.
Worauf es im Vergleich ankommt
- Beitragssumme gegen Versicherungssumme: Monatsbeitrag × Monate bis zum Beitragsende. Liegt das über der Summe, sparen Sie besser selbst.
- Beitragsdauer: Tarife mit Zahlung bis zum Tod sind am riskantesten. Besser: feste Laufzeit.
- Wartezeit: Wie lange gibt es nur die Beiträge zurück? Gibt es Leistung bei Unfall ab Tag eins?
- Bezugsrecht: Wer bekommt das Geld? Mit Abtretung an einen Bestatter ist es für die Beerdigung gebunden.
Wir verkaufen keine Versicherungen und vergleichen keine Tarife. Unabhängig beraten die Verbraucherzentralen.
Alternativen
- Sparen: Tagesgeld oder ein Sparplan – ohne Abschlusskosten, jederzeit verfügbar.
- Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto: Wünsche und Preis mit einem Bestatter festlegen, das Geld liegt bei einem Treuhänder. Mehr unter Bestattungsvorsorge.
- Sozialamt: Können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII). Siehe Bestattungskosten.
Quellen: Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht; Beispiel und Wartezeit: biallo: Sterbegeldversicherung – lohnt sie sich? (Zitat Verbraucherzentrale Baden-Württemberg).