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Zusammen weiterBerechnen

Verhinderungspflege

Für Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse 2026 bis zu 3.539 € im Jahr aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget – ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit, für bis zu 8 Wochen. Das Geld verfällt am 31. Dezember, wenn es nicht genutzt wird.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Entlastungsbudget
3.539 € / Jahr
für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen
Pflegegrad
2 bis 5
Dauer
bis 8 Wochen
auch stundenweise
Verfall
31.12.
keine Übertragung ins Folgejahr

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die pflegende Person Urlaub macht, krank ist oder einfach ein paar Stunden für sich braucht, bezahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Die pflegebedürftige Person bleibt zu Hause. Für eine Vertretung in einer Einrichtung gibt es die Kurzzeitpflege – beide Leistungen teilen sich seit dem 1. Juli 2025 ein Budget.

Verhinderungspflege-Rechner

Erstattung: 0,00 €

Restbudget danach: 3.539,00 €

Verhinderungspflege beantragen

  1. Vertretung organisieren: Pflegedienst, Betreuungsdienst, Nachbarn oder Bekannte.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – vorher oder auch nachträglich.
  3. Rechnung oder Quittung einreichen. Bei Privatpersonen genügt eine formlose Aufstellung mit Datum, Stunden und Betrag.

Antrag auf Verhinderungspflege als PDF

Zeitraum, Vertretung und Kosten eintragen. Fertig zum Unterschreiben.

Nach der Vertretung rechnen Sie mit Stundennachweis ab – die Vorlage dafür finden Sie unter Verhinderungspflege abrechnen.

Tipp: stundenweise nutzen

Wer die Verhinderungspflege stundenweise nutzt (unter acht Stunden am Tag), behält das volle Pflegegeld. So lässt sich das Budget über das ganze Jahr verteilen – etwa für einen freien Nachmittag pro Woche.

Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI mit §§ 39 und 42 SGB XI.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es 2026 für Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr. Sie entscheiden selbst, wie Sie es aufteilen.
Muss ich vorher schon sechs Monate gepflegt haben?
Nein. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Die Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 sofort möglich.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld unverändert weiter. Bei ganztägiger Vertretung wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.
Wer darf die Vertretung übernehmen?
Ein Pflegedienst, ein Betreuungsdienst, aber auch Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte. Vertreten nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder, zahlt die Kasse höchstens das Zweifache des Pflegegelds – bei Pflegegrad 3 also 1.198 €. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können hinzukommen.
Wann verfällt das Entlastungsbudget?
Am 31. Dezember. Nicht genutztes Budget wird nicht ins nächste Jahr übertragen.