Verhinderungspflege
Für Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse 2026 bis zu 3.539 € im Jahr aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget – ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit, für bis zu 8 Wochen. Das Geld verfällt am 31. Dezember, wenn es nicht genutzt wird.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Entlastungsbudget
- 3.539 € / Jahr
- für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen
- Pflegegrad
- 2 bis 5
- Dauer
- bis 8 Wochen
- auch stundenweise
- Verfall
- 31.12.
- keine Übertragung ins Folgejahr
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die pflegende Person Urlaub macht, krank ist oder einfach ein paar Stunden für sich braucht, bezahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Die pflegebedürftige Person bleibt zu Hause. Für eine Vertretung in einer Einrichtung gibt es die Kurzzeitpflege – beide Leistungen teilen sich seit dem 1. Juli 2025 ein Budget.
Verhinderungspflege-Rechner
Erstattung: 0,00 €
Restbudget danach: 3.539,00 €
Verhinderungspflege beantragen
- Vertretung organisieren: Pflegedienst, Betreuungsdienst, Nachbarn oder Bekannte.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – vorher oder auch nachträglich.
- Rechnung oder Quittung einreichen. Bei Privatpersonen genügt eine formlose Aufstellung mit Datum, Stunden und Betrag.
Antrag auf Verhinderungspflege als PDF
Zeitraum, Vertretung und Kosten eintragen. Fertig zum Unterschreiben.
Nach der Vertretung rechnen Sie mit Stundennachweis ab – die Vorlage dafür finden Sie unter Verhinderungspflege abrechnen.
Tipp: stundenweise nutzen
Wer die Verhinderungspflege stundenweise nutzt (unter acht Stunden am Tag), behält das volle Pflegegeld. So lässt sich das Budget über das ganze Jahr verteilen – etwa für einen freien Nachmittag pro Woche.
Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI mit §§ 39 und 42 SGB XI.