Hörgeräte-Zuzahlung
Die Zuzahlung für ein Hörgerät beträgt 10 € je Gerät, für zwei Geräte also 20 €. Jeder Hörakustiker mit Kassenvertrag muss Ihnen mindestens ein Gerät anbieten, für das Sie darüber hinaus nichts zahlen.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband
- Zuzahlung
- 10 € je Gerät
- einmalig bei der Abgabe
- Unter 18 Jahren
- keine
- Befreiung ab
- 2 % des Einkommens
- 1 % bei chronisch Kranken
- Kasse zahlt, beide Ohren
- 1.603,81 €
So berechnet sich die Zuzahlung
Für Hilfsmittel gilt: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € (§ 61 SGB V). Weil jedes Hörgerät mehr als 100 € kostet, sind es immer 10 € je Gerät. Batterien zahlen Erwachsene selbst.
Hörgerät ohne Eigenanteil
Die Krankenkasse zahlt den Festbetrag – 1.603,81 € für zwei Geräte. Jeder Vertragsakustiker muss mindestens ein Gerät anbieten, das damit voll bezahlt ist. Dieses Gerät erfüllt Mindeststandards: digital, mindestens sechs Kanäle, Unterdrückung von Rückkopplung und Störgeräuschen, drei Hörprogramme.
Was ein Aufpreis bringt und was er kostet, steht unter Hörgeräte-Preise.
Befreiung von der Zuzahlung
Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze (§ 62 SGB V), stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung aus. Maßgeblich ist das Familieneinkommen; für Kinder und Ehepartner gibt es Freibeträge. Wer eine Schwerbehinderung hat, sollte zusätzlich die steuerlichen Vorteile prüfen.