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Pflegeheim-Kosten

Im Pflegeheim zahlen Sie einen Eigenanteil aus drei Teilen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 805 € bis 2.096 € im Monat und senkt den Eigenanteil für die Pflege mit einem Zuschlag von 15 % im ersten bis 75 % ab dem vierten Jahr.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Zuschlag im 1. Jahr
15 %
auf den pflegebedingten Eigenanteil
Zuschlag im 2. Jahr
30 %
Zuschlag im 3. Jahr
50 %
Zuschlag ab dem 4. Jahr
75 %

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Pflegebedingter Eigenanteil: der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Nur hierauf gibt es den Zuschlag.
  • Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Essen, Reinigung – zahlen Sie vollständig selbst.
  • Investitionskosten: Anteil an Gebäude und Ausstattung. In einigen Bundesländern gibt es dafür Pflegewohngeld.

Rechenbeispiel

Angenommen, das Heim berechnet 1.700 € pflegebedingten Eigenanteil, 1.000 € für Unterkunft und Verpflegung und 500 € Investitionskosten im Monat:

AufenthaltEigenanteil PflegeGesamt pro Monat
im 1. Jahr (−15 %)1.445 €2.945 €
im 2. Jahr (−30 %)1.190 €2.690 €
im 3. Jahr (−50 %)850 €2.350 €
ab dem 4. Jahr (−75 %)425 €1.925 €

Beispielwerte, keine Durchschnittswerte. Die Sätze Ihres Heims stehen im Heimvertrag; die Pflegekasse hat Preisvergleichslisten.

Kosten senken

  • Heimrechnung prüfen: Stehen Leistung der Pflegekasse und Zuschlag darauf?
  • Pflegewohngeld (je nach Bundesland) und Wohngeld prüfen.
  • Heimkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Vor dem Umzug ins Heim lohnt oft ein Test: Kurzzeitpflege für einige Wochen, bezahlt aus dem Entlastungsbudget. Rechtsgrundlage: § 43 SGB XI, § 43c SGB XI.

Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Je nach Pflegegrad 805 € (PG 2) bis 2.096 € (PG 5) im Monat direkt an das Heim, bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 €. Dazu kommt ab Pflegegrad 2 ein Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil.
Ist der Eigenanteil bei jedem Pflegegrad gleich?
Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Ein höherer Pflegegrad erhöht also nicht den Betrag, den Sie für die Pflege zahlen.
Was passiert, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Dann zahlt das Sozialamt die Differenz als Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Vorher wird eigenes Vermögen bis auf ein Schonvermögen eingesetzt. Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Zählt die Zeit im Heim auch bei einem Heimwechsel?
Ja. Für den Zuschlag zählt die gesamte Zeit, in der Leistungen für vollstationäre Pflege bezogen wurden – auch in einem anderen Heim.