Pflegegrad erhöhen
Den Pflegegrad erhöhen Sie mit einem formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse – kostenlos, jederzeit, wenn mehr Hilfe nötig geworden ist. Danach begutachtet der Medizinische Dienst neu; der höhere Grad gilt ab dem Monat des Antrags.
Stand: 05.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Kosten
- keine
- Antrag formlos bei der Pflegekasse
- Gilt ab
- Antragsmonat
- § 33 SGB XI
- Entscheidung
- 25 Arbeitstage
- in der Regel, § 18c SGB XI
- Pflegegeld
- 347 €–990 €
- pro Monat, PG 2 bis 5
Reicht es für den nächsten Pflegegrad?
Entscheidend sind die Punkte der Begutachtung: ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47.5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Der Pflegegrad-Rechner fragt dieselben 64 Punkte ab wie das Gutachten und zeigt, wie weit es bis zur nächsten Stufe ist und in welchen Bereichen der Abstand am kleinsten ist.
Liegt das alte Gutachten vor, vergleicht der Gutachten-Check es mit Ihrer heutigen Einschätzung – so sehen Sie, wo sich am meisten verändert hat.
So gehen Sie vor
- Ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen – nach denselben Bereichen wie das Gutachten.
- Antrag auf Höherstufung stellen (unten als PDF). Das Datum zählt.
- Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausberichte seit der letzten Begutachtung bereitlegen.
- Beim Hausbesuch dabei sein und einen typischen, eher schwierigen Tag schildern.
- Bescheid prüfen – bei einem zu niedrigen Ergebnis innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Antrag auf Höherstufung als PDF
Tragen Sie den aktuellen Pflegegrad ein – dann wird aus dem Antrag ein Antrag auf Höherstufung.