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Pflegegrad erhöhen

Den Pflegegrad erhöhen Sie mit einem formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse – kostenlos, jederzeit, wenn mehr Hilfe nötig geworden ist. Danach begutachtet der Medizinische Dienst neu; der höhere Grad gilt ab dem Monat des Antrags.

Stand: 05.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Kosten
keine
Antrag formlos bei der Pflegekasse
Gilt ab
Antragsmonat
§ 33 SGB XI
Entscheidung
25 Arbeitstage
in der Regel, § 18c SGB XI
Pflegegeld
347 €–990 €
pro Monat, PG 2 bis 5

Reicht es für den nächsten Pflegegrad?

Entscheidend sind die Punkte der Begutachtung: ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47.5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Der Pflegegrad-Rechner fragt dieselben 64 Punkte ab wie das Gutachten und zeigt, wie weit es bis zur nächsten Stufe ist und in welchen Bereichen der Abstand am kleinsten ist.

Liegt das alte Gutachten vor, vergleicht der Gutachten-Check es mit Ihrer heutigen Einschätzung – so sehen Sie, wo sich am meisten verändert hat.

So gehen Sie vor

  1. Ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen – nach denselben Bereichen wie das Gutachten.
  2. Antrag auf Höherstufung stellen (unten als PDF). Das Datum zählt.
  3. Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausberichte seit der letzten Begutachtung bereitlegen.
  4. Beim Hausbesuch dabei sein und einen typischen, eher schwierigen Tag schildern.
  5. Bescheid prüfen – bei einem zu niedrigen Ergebnis innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Antrag auf Höherstufung als PDF

Tragen Sie den aktuellen Pflegegrad ein – dann wird aus dem Antrag ein Antrag auf Höherstufung.

Pflegegrad-Antrag als PDF

Kostenlos, ohne Anmeldung. Das PDF entsteht in Ihrem Browser – Ihre Angaben werden nicht übertragen.

Gibt es schon einen Pflegegrad?
Welche Leistung?

Unterschreiben und noch diesen Monat an die Pflegekasse schicken – Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Per Fax oder E-Mail geht es am schnellsten.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Wenn die Person dauerhaft – voraussichtlich mindestens sechs Monate – mehr Hilfe braucht als bei der letzten Begutachtung: nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt, bei fortschreitender Demenz oder wenn nachts Hilfe nötig wird. Ob es für den nächsten Grad reicht, zeigt der Pflegegrad-Rechner als Orientierung.
Ab wann gibt es mehr Geld?
Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht (§ 33 SGB XI). Deshalb den Antrag stellen, sobald sich der Bedarf verändert hat – die Begutachtung kann folgen.
Kann der Pflegegrad bei der neuen Begutachtung auch sinken?
Ja, der Gutachter bewertet die Situation neu, nach oben wie nach unten. Wer sich unsicher ist, prüft vorher mit dem Rechner und einem Pflegetagebuch, ob sich der Hilfebedarf wirklich verändert hat. Die Pflegeberatung der Kasse (§ 7a SGB XI) hilft kostenlos.
Wie lange dauert die Höherstufung?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18c SGB XI). Bei Verzögerung, die sie zu vertreten hat, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche.
Höherstufung oder Widerspruch – was ist richtig?
Ist der Bescheid jünger als ein Monat und der Grad zu niedrig, ist der Widerspruch der richtige Weg. Hat sich der Zustand seit dem letzten Bescheid verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung.