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Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für die Pflegebox im Monat – zusammen 2.076 € im Jahr. Dazu kommen ein Hausnotruf und bis zu 4.180 € für Umbauten.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Entlastungsbetrag
131 € / Monat
für Haushaltshilfe und Betreuung
Pflegebox
42 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Hausnotruf
27 € / Monat
wenn die Person oft allein ist
Wohnumfeldverbesserung
4.180 € je Maßnahme
je Umbau, Antrag vor Auftrag

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 (Pflege zu Hause)

LeistungBetrag 2026Hinweis
Entlastungsbetrag131 € / Monatfür Haushaltshilfe und Betreuung
Pflegebox42 € / MonatPflegehilfsmittel zum Verbrauch
Hausnotruf27 € / Monatwenn die Person oft allein ist
Wohnumfeldverbesserung4.180 € je Maßnahmeje Umbau, Antrag vor Auftrag

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 131 € im Monat direkt an das Heim.

Beispielrechnung: Ihr Pflegekonto bei Pflegegrad 1

Angenommen: Pflege zu Hause durch Angehörige, Sie pflegen selbst, bisher ist nichts beantragt. Treppen, Bad, Berufstätigkeit und Bundesland ändern das Ergebnis – der Assistent fragt danach.

Beispielkonto bei Pflegegrad 12.076 € ungenutzt pro Jahr, mit Fristen und Anträgen

Ihr Pflegekonto 2026

Ungenutzte Leistungen pro Jahr

2.076 €

+ einmalig bis 4.180 € Zuschuss für einen Umbau

Pflegegrad 1 · 2 Leistungen werden nach Ihren Angaben noch nicht genutzt.

Jetzt tun

Diese Leistungen verfallen, wenn niemand sie abruft.

  • Entlastungsbetrag

    Ungenutzt

    131 € pro Monat= 1.572 € im Jahr

    • Verfällt am 30.06.2027

    Geld für Hilfe im Alltag: Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Betreuung oder Tagespflege. Die Pflegekasse erstattet die Rechnungen anerkannter Anbieter. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

    So lösen Sie es ein
    1. Anerkannten Anbieter für Alltagshilfe suchen (Liste bei der Pflegekasse oder im Pflegeportal Ihres Landes).
    2. Leistung in Anspruch nehmen, Rechnung aufbewahren.
    3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – oder den Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen lassen (Abtretungserklärung).

    Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI

  • Pflegehilfsmittel (Pflegebox)

    Ungenutzt

    42 € pro Monat= 504 € im Jahr

    • Jeder Monat ohne Box verfällt.

    Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz: Die Pflegekasse zahlt diese Verbrauchsartikel jeden Monat. Ein Anbieter liefert die Box nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab – ohne Zuzahlung.

    So lösen Sie es ein
    1. Pflegebox-Anbieter wählen (Lieferung kostenlos, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse).
    2. Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen – der Anbieter schickt ihn an die Kasse.
    3. Box wird monatlich geliefert; Inhalt jederzeit änderbar.

    Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI

Auch möglich

Bei Bedarf: antippen für Details und Anleitung.

  • Umbau der WohnungZuschuss bis 4.180 € je Maßnahme
    • Wichtig: Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.

    Türverbreiterung, Rampe, Haltegriffe oder ein anderer Umbau, der die Pflege zu Hause erleichtert: Die Pflegekasse gibt einen Zuschuss.

    So lösen Sie es ein
    1. Angebot einholen, aber noch keinen Auftrag erteilen.
    2. Antrag auf Wohnumfeldverbesserung mit Angebot bei der Pflegekasse stellen.
    3. Erst nach der Bewilligung beauftragen.

    Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI

  • Pflegekurs für Angehörigekostenlos

    Kurse zu Heben, Lagern, Demenz oder Umgang mit Belastung – auch online oder als Schulung zu Hause. Die Pflegekasse trägt die Kosten.

    So lösen Sie es ein
    1. Bei der Pflegekasse nach Kursen fragen oder einen kostenlosen Online-Kurs wählen.

    Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI

Beträge: Stand 25.09.2026, Leistungsrecht der Pflegeversicherung (SGB XI). Die Übersicht beruht auf Ihren Angaben und ist keine Entscheidung der Pflegekasse. Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Für Ihre Situation anpassen

Achtung, Reformentwurf: Nach dem Entwurf der Pflegereform 2027 sollen Entlastungsbetrag und Pflegebox bei Pflegegrad 1 entfallen. Beschlossen ist das nicht – bis dahin lohnt es sich, beides zu nutzen.

Wann liegt Pflegegrad 1 vor?

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 12,5 bis unter 27 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Typisch: Die Person lebt weitgehend selbstständig, braucht aber Hilfe bei einzelnen Dingen – etwa beim Putzen, Einkaufen oder beim Duschen, oder sie ist nach einem Sturz unsicher auf den Beinen. Entscheidend ist aber nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig die Person im Alltag ist. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.

So kommen Sie an die Leistungen

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – ein Anruf genügt, das Datum des Anrufs zählt.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, meist zu Hause.
  3. Bescheid prüfen. Ist der Pflegegrad zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.
  4. Leistungen einzeln abrufen – viele werden nicht automatisch gezahlt.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Es stehen Ihnen aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat, 42 € für die Pflegebox, ein Hausnotruf und bis 4.180 € für Umbauten zu.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren (§ 15 SGB XI). Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche – am stärksten gewichtet ist die Selbstversorgung mit 40 %.
Werden die Leistungen gegeneinander verrechnet?
Nein. Entlastungsbetrag, Pflegebox, Entlastungsbudget, Tagespflege und Hausnotruf kommen zusätzlich. Nur Pflegegeld und Sachleistung werden gegeneinander angerechnet, wenn Sie beides kombinieren.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2?
Mit einem Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse, sobald mehr Hilfe nötig ist. Es folgt eine neue Begutachtung. Führen Sie vorher ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch.