Badewannenlift
Einen Badewannenlift zahlt die Krankenkasse, wenn ihn die Ärztin oder der Arzt verordnet – Sie zahlen höchstens 10 € Zuzahlung. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
Stand: 01.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Zuzahlung
- 5 € bis 10 €
- 10 % des Preises
- Weg
- Rezept → Sanitätshaus
- Vertragspartner der Kasse
- Pflegegrad
- nicht nötig
- Selbst gekauft
- ab ca. 1.000 €
- Lift mit Akku, Richtwert
So bekommen Sie den Lift auf Rezept
- Termin in der Hausarztpraxis: Schildern Sie, was im Bad nicht mehr geht. Die Praxis stellt eine Verordnung für einen „Badewannenlifter“ aus.
- Mit der Verordnung zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist – die Kasse nennt Ihnen eines.
- Das Sanitätshaus beantragt die Kostenübernahme, liefert den Lift und zeigt, wie er bedient wird.
- Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € (§ 61 SGB V).
Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Rechtsgrundlage für Hilfsmittel: § 33 SGB V.
Arten und Preise
| Art | Selbst kaufen |
|---|---|
| Badebrett oder Drehsitz (ohne Motor) | 200 – 400 € |
| Badewannenlifter mit Akku (Hebesitz) | ab ca. 1.000 € |
| Schwenklift (fest montiert) | ab ca. 1.000 €, oft mehrere Tausend |
Richtwerte, Stand 10/2026. Mit Rezept zahlen Sie nur die Zuzahlung.
Wenn der Lift nicht mehr reicht
Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder ein breiterer Zugang zählen zur Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, ab Pflegegrad 1. Kommt ein Treppenlift dazu, beantragen Sie beides zusammen. Kleinere Hilfen wie ein Duschhocker sind oft ebenfalls auf Rezept zu haben.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Badewannenlift von der Krankenkasse?
Ja, wenn die Ärztin oder der Arzt ihn verordnet, weil Sie ohne Hilfe nicht mehr sicher in die Wanne und wieder heraus kommen. Sie zahlen dann höchstens 10 € Zuzahlung, den Rest übernimmt die Kasse.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Nein. Der Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse – dafür zählt die Verordnung, nicht der Pflegegrad.
Gehört der Lift dann mir?
Meist nicht. Die Kasse stellt ihn oft als Leihgerät über ein Sanitätshaus, das auch Wartung und Reparatur übernimmt. Wird er nicht mehr gebraucht, geht er zurück.
Lift oder lieber Dusche statt Wanne?
Wenn auch der Lift nicht mehr reicht, ist eine bodengleiche Dusche oft die bessere Lösung. Dafür gibt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € als Wohnumfeldverbesserung – Antrag vor dem Umbau.