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Schwerbehindertenausweis: Vorteile

Mit Schwerbehindertenausweis sparen Sie Steuern (Pauschbetrag bis 7.400 € im Jahr), bekommen 5 Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und können früher in Rente gehen. Mit Merkzeichen G fahren Sie für 104 € im Jahr bundesweit im Nahverkehr.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: SGB IX

Steuer-Pauschbetrag
384 €–7.400 €
je Jahr, nach GdB
Zusatzurlaub
5 Arbeitstage
bei Fünftagewoche
Rente
ab 62
mit Abschlag; ohne ab 65
Wertmarke
104 € / Jahr
bei G, aG, Gl; kostenlos bei H, Bl

Vorteile nach GdB

GdBPauschbetrag / JahrAußerdem
20384 €–
30620 €Gleichstellung möglich
40860 €Gleichstellung möglich
501.140 €Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Rente
601.440 €Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Rente
701.780 €wie GdB 50; mit G: Fahrtkostenpauschale 900 €
802.120 €wie GdB 50; Fahrtkostenpauschale 900 €
902.460 €wie GdB 50; Fahrtkostenpauschale 900 €
1002.840 €wie GdB 50; Fahrtkostenpauschale 900 €
H, Bl, TBl7.400 €Fahrtkostenpauschale 4.500 € (auch bei aG), Kfz-Steuer frei

Rechtsgrundlagen: § 33b Abs. 3 EStG, § 33 Abs. 2a EStG.

Arbeit

  • Zusatzurlaub: 5 bezahlte Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX). Nicht für Gleichgestellte.
  • Kündigungsschutz: Nach 6 Monaten im Betrieb braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
  • Keine Mehrarbeit: Auf Verlangen werden Sie von Überstunden freigestellt.

Rente

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es ab 65 ohne Abschlag, frühestens ab 62 mit Abschlag – bei 35 Versicherungsjahren und einem GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn (§ 37 SGB VI, für Jahrgänge ab 1964; ältere Jahrgänge früher).

Mobilität

  • Freifahrt im Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl und Wertmarke: 104 € im Jahr oder 53 € im Halbjahr, kostenlos bei H, Bl und für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe (§ 228 SGB IX).
  • Kfz-Steuer: befreit bei H, Bl oder aG; 50 % Ermäßigung bei G oder Gl, wenn Sie auf die Freifahrt verzichten (§ 3a KraftStG).
  • Parken: blauer EU-Parkausweis bei aG oder Bl, landesweite Sonderregeln teils auch bei G.
  • Rundfunkbeitrag: ermäßigt auf ein Drittel mit Merkzeichen RF.

Pflegende Angehörige

Wer einen Menschen mit Merkzeichen H oder ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt, kann zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag ansetzen. Noch kein Ausweis? So geht der Antrag.

Häufige Fragen

Welche Vorteile gibt es schon bei GdB 20, 30 oder 40?
Vor allem den Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung: 384 €, 620 € bzw. 860 € im Jahr. Ab GdB 30 kann die Agentur für Arbeit Sie Schwerbehinderten gleichstellen – dann gilt der Kündigungsschutz, aber nicht der Zusatzurlaub.
Muss ich den Pauschbetrag jedes Jahr beantragen?
Sie tragen ihn jedes Jahr in der Steuererklärung ein (Anlage Außergewöhnliche Belastungen). Den Bescheid des Versorgungsamts heben Sie auf; das Finanzamt kann ihn anfordern. Wird der GdB rückwirkend festgestellt, ändert das Finanzamt auch ältere Bescheide (§ 175 AO).
Kann ich den Pauschbetrag eines Elternteils übernehmen?
Ja, wenn Sie für ein Kind mit Behinderung Kindergeld bekommen. Für Eltern im Alter geht das nicht – dafür gibt es den Pflege-Pauschbetrag, wenn Sie sie unentgeltlich pflegen.
Gilt die Freifahrt auch im ICE?
Nein. Die Wertmarke gilt im Nahverkehr: Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahn und Regionalzüge in ganz Deutschland. Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson auch im Fernverkehr der Bahn kostenlos mit.
Welche Rabatte gibt es sonst?
Viele Museen, Bäder und Theater geben Ermäßigung, ebenso manche Mobilfunk- und Bahnangebote. Das sind freiwillige Rabatte ohne Rechtsanspruch – nachfragen lohnt sich.