Pflegeheim-Kosten-Rechner
Im Pflegeheim zahlen Bewohner im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 € im Monat selbst (vdek, Stand 01.07.2026). Der Rechner zeigt Schritt für Schritt, was davon Rente und Ersparnisse decken, wann das Sozialamt einspringt und ob die Kinder zahlen müssen.
Stand: 05.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Eigenanteil 1. Jahr
- 3.364 €
- Bundesdurchschnitt pro Monat
- Schonvermögen
- 10.000 €
- je Person
- Kinder zahlen erst ab
- 100.000 €
- Jahreseinkommen je Kind
- Zuschlag der Kasse
- 15–75 %
- auf den Eigenanteil Pflege
Ihre Angaben
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So rechnet es sich – Schritt für Schritt
| Die Pflegekasse zahlt 1.319 € im Monat direkt ans Heim (§ 43 SGB XI). Dieser Betrag ist im Eigenanteil für die Pflege schon abgezogen. | |
| Eigenanteil Pflege (EEE), Durchschnitt Bundesdurchschnitt | 2.088,00 € |
| − Zuschlag der Pflegekasse 15 % (§ 43c SGB XI) | − 313,20 € |
| + Unterkunft und Verpflegung | 1.068,00 € |
| + Investitionskosten | 521,00 € |
| = Eigenanteil pro Monat | 3.363,80 € |
| − Einkommen, abzüglich 152,01 € Barbetrag (Taschengeld, § 27b SGB XII) | 0,00 € |
| = Lücke pro Monat | 3.363,80 € |
Durchschnittswerte: vdek, Stand 01.07.2026. Die Kosten unterscheiden sich von Heim zu Heim – maßgeblich ist der Heimvertrag.
Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer
Der Zuschlag der Pflegekasse steigt mit jedem Jahr im Heim (§ 43c SGB XI).
- im 1. Jahr (15 % Zuschlag)3.363,80 €
- im 2. Jahr (30 % Zuschlag)3.050,60 €
- im 3. Jahr (50 % Zuschlag)2.633 €
- ab dem 4. Jahr (75 % Zuschlag)2.111 €
Ergebnis nach Ihren Angaben
Das Vermögen liegt schon im Schonbetrag. Für die Lücke kommt voraussichtlich das Sozialamt auf (Hilfe zur Pflege).
Wichtig: Das Sozialamt zahlt erst ab dem Zeitpunkt, an dem es davon erfährt (§ 18 SGB XII). Stellen Sie den Antrag, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht – lieber etwas zu früh.
Schonvermögen: 10.000 € bleiben unangetastet (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Ein angemessenes Haus, in dem der Ehepartner weiter wohnt, ist in der Regel geschützt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII).
Müssen die Kinder zahlen?
Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass die Grenze nicht überschritten ist, und fragt nur bei Anhaltspunkten nach. Gezählt wird das jährliche Gesamteinkommen jedes Kindes einzeln, nicht das der Familie (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Schenkungen: Hat die pflegebedürftige Person in den letzten 10 Jahren etwas verschenkt, kann das Sozialamt das Geschenk unter Umständen zurückfordern (§ 528 BGB). Das prüft das Amt im Einzelfall.
Antrag auf Hilfe zur Pflege: diese Unterlagen bereitlegen
Üblich verlangt – jedes Sozialamt hat eigene Formulare. Fehlendes kann nachgereicht werden.
- Personalausweis, bei Vertretung Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis
- Heimvertrag und aktuelle Kostenaufstellung des Heims
- Bescheid über den Pflegegrad
- Rentenbescheide und weitere Einkommensnachweise (z. B. Betriebsrente, Pension)
- Kontoauszüge der letzten Monate (alle Konten)
- Nachweise über Vermögen: Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Grundbuchauszug, falls eine Immobilie vorhanden ist
- Angaben zu Schenkungen der letzten zehn Jahre
- Namen und Anschriften der Kinder (für die Prüfung des Elternunterhalts)
- Krankenversicherungskarte, Schwerbehindertenausweis falls vorhanden
Diese Rechnung ist vereinfacht und keine Entscheidung des Sozialamts. Freibeträge, Versicherungsbeiträge und das Einkommen eines Ehepartners rechnet das Amt im Einzelfall. Kostenlos beraten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Mehr zur Pflegeberatung
Woraus sich die Heimkosten zusammensetzen
- Eigenanteil für die Pflege (EEE): im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich 805 € bis 2.096 € im Monat direkt ans Heim und senkt den Eigenanteil mit einem Zuschlag, der mit jedem Jahr steigt.
- Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten: trägt die Bewohnerin oder der Bewohner ganz selbst. In einigen Ländern gibt es dafür Pflegewohngeld – beim Sozialamt fragen.
Mehr zu Zuschlägen und Heimvertrag: Pflegeheim-Kosten. Wer noch zu Hause gepflegt wird, sieht im Pflegekonto, welche Leistungen bis dahin zustehen.