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Hörgeräte-Preise

Gesetzlich Versicherte bekommen zwei Hörgeräte für 20,00 € Zuzahlung: Die Krankenkasse zahlt bis zu 1.603,81 € für die beidohrige Versorgung. Wer ein besseres Gerät will, zahlt die Differenz selbst – meist 500 € bis 3.000 € je Ohr.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband

Kasse zahlt, beide Ohren
1.603,81 €
inkl. Ohrpassstück und Anpassung
Kasse zahlt, ein Ohr
964,50 €
Ihre Zuzahlung
10 € je Gerät
unter 18: keine
Eigenanteil Mittelklasse
500 €–1.500 €
je Gerät, Richtwert

Was die Krankenkasse zahlt

Für Hörgeräte gelten Festbeträge (§ 36 SGB V), festgesetzt vom GKV-Spitzenverband und gültig seit 01.04.2022. Sie decken Gerät, Ohrpassstück, Hörtests, Anpassung und die Nachbetreuung beim Hörakustiker ab.

VersorgungFestbetrag (brutto)
Beide Ohren, Regelfall1.603,81 €
Ein Ohr964,50 €
Beide Ohren, an Taubheit grenzend1.668,94 €
Ein Ohr, an Taubheit grenzend1.024,67 €

Preisklassen im Überblick

  • Kassengerät: nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Gerät. Jeder Akustiker mit Kassenvertrag muss mindestens ein solches Gerät anbieten – mehr dazu unter Hörgeräte-Zuzahlung.
  • Mittelklasse: etwa 500 € bis 1.500 € Eigenanteil je Gerät. Meist mit Akku und Bluetooth.
  • Premium: etwa 1.500 € bis 3.000 € je Gerät. Bessere Sprachverständlichkeit in lauter Umgebung, sehr kleine Bauformen.

Die Spannen sind Richtwerte aus Preisangaben von Akustikern, keine Kassenleistung. Lassen Sie sich zwei Geräte im Alltag testen – eines davon ohne Aufpreis – und vergleichen Sie selbst.

So kommen Sie zum Hörgerät

  1. Termin beim HNO-Arzt: Hörtest und Verordnung.
  2. Mit der Verordnung zum Hörakustiker Ihrer Wahl.
  3. Mehrere Geräte zu Hause testen, darunter mindestens ein Gerät ohne Eigenanteil.
  4. Der Akustiker rechnet mit der Kasse ab. Sie zahlen Zuzahlung und gegebenenfalls den Aufpreis.

Quelle der Festbeträge: GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen (Bekanntmachung vom 20.12.2021).

Häufige Fragen

Was kostet ein Hörgerät ohne Krankenkasse?
Ein Kassengerät liegt etwa beim Festbetrag, also rund 965 € für ein Ohr samt Anpassung. Mittelklasse-Geräte kosten meist 1.302 € bis 2.302 € je Gerät, Premiumgeräte mehr. Gesetzlich Versicherte zahlen davon nur den Teil über dem Festbetrag.
Sind Kassengeräte schlechter?
Sie sind einfacher, aber keine Notlösung. Auch ein Kassengerät muss digital sein, mindestens sechs Kanäle haben, Rückkopplung und Störgeräusche unterdrücken und drei Hörprogramme bieten. Aufpreis kosten vor allem Komfort: Akku, Bluetooth, kleinere Bauform, bessere Automatik in lauter Umgebung.
Brauche ich ein Rezept vom Ohrenarzt?
Ja. Die Krankenkasse zahlt nur mit ärztlicher Verordnung vom HNO-Arzt. Mit der Verordnung gehen Sie zum Hörakustiker, der mehrere Geräte zum Testen anpasst und die Versorgung mit der Kasse abrechnet.
Wie oft zahlt die Kasse ein neues Hörgerät?
In der Regel nach sechs Jahren. Früher, wenn sich das Gehör deutlich verschlechtert hat und das alte Gerät nicht mehr ausreicht – dann mit neuer Verordnung.
Wer zahlt Batterien und Reparaturen?
Batterien oder die Ladeschale zahlen Erwachsene selbst. Reparaturen und Wartung sind bei Kassengeräten in der Regel über die Nachbetreuung des Akustikers abgedeckt – fragen Sie vor dem Kauf nach Garantie und Servicepauschale.
Kann ich den Eigenanteil von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung mit ärztlicher Verordnung. Das Finanzamt zieht aber eine zumutbare Belastung ab, die vom Einkommen abhängt. Bei einem anerkannten Grad der Behinderung kommt stattdessen oder zusätzlich der Behinderten-Pauschbetrag in Frage.