Plattformlift
Ein Plattformlift trägt den Rollstuhl samt Person über die Treppe und kostet meist 10.000 – 20.000 €. Ab Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss – beantragt wird vor dem Auftrag.
Stand: 01.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Plattformlift
- 10.000 – 20.000 €
- Richtwert inkl. Montage
- Zuschuss Pflegekasse
- bis 4.180 €
- je Maßnahme
- Pflegegrad
- 1 bis 5
- Wichtig
- Antrag vor Auftrag
- Angebot beilegen
Plattformlift, Hublift oder Sitzlift?
| Lift | Für wen | Richtwert neu |
|---|---|---|
| Plattformlift | Rollstuhl, Treppe mit Geländer oder Wand | 10.000 – 20.000 € |
| Hublift / Senkrechtlift | Rollstuhl, wenige Stufen oder Eingang außen | 10.000 – 25.000 € |
| Sitzlift | wer sitzen und umsteigen kann | 3.500 – 8.000 € |
Richtwerte inklusive Montage, Stand 10/2026. Kein Angebot.
So bekommen Sie den Zuschuss
- Angebot einholen, noch nichts unterschreiben.
- Antrag auf Wohnumfeldverbesserung mit dem Angebot an die Pflegekasse schicken (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Bewilligung abwarten, dann beauftragen.
Werden Bad und Lift gleichzeitig umgebaut, gilt das als eine Maßnahme – der Zuschuss kommt dann einmal. Ohne festen Einbau geht es mit einer Treppensteighilfe, die die Krankenkasse auf Rezept zahlen kann.
Häufige Fragen
Was kostet ein Plattformlift?
Meist 10.000 – 20.000 € inklusive Montage. Entscheidend sind Treppenform, Länge und ob der Lift innen oder außen läuft.
Zahlt die Pflegekasse einen Plattformlift?
Sie gibt bis zu 4.180 € je Maßnahme als Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung, ab Pflegegrad 1. Den Rest zahlen Sie selbst. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann stattdessen die Unfallversicherung zuständig sein.
Plattformlift oder Treppenlift mit Sitz?
Wer sicher sitzen und umsteigen kann, ist mit einem Sitzlift günstiger und platzsparender unterwegs. Wer im Rollstuhl bleiben muss, braucht eine Plattform oder einen Hublift.
Passt ein Plattformlift in unser Treppenhaus?
Die Plattform braucht Platz auf der Treppe und oben und unten zum Auf- und Abfahren. Ob es passt, klärt der Anbieter beim kostenlosen Aufmaß. Im Mehrfamilienhaus muss außerdem die Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter zustimmen.