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Pflegegutachten prüfen

Im Pflegegutachten bewertet der Medizinische Dienst 64 Kriterien in sechs Modulen; daraus ergeben sich Punkte und Pflegegrad. Tragen Sie die Bewertungen hier ein und legen Sie sie neben Ihre eigene Einschätzung – so sehen Sie, wo das Gutachten vom Alltag abweicht und ob die Summe stimmt.

Stand: 05.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Frist für den Widerspruch
1 Monat
ab Bekanntgabe des Bescheids
Übersicht und Rechenkontrolle
kostenlos
Einzelvergleich + Begründung
39 €
einmalig, ohne USt (§ 19 UStG)

So prüfen Sie das Pflegegutachten

  1. Fristwahrend Widerspruch einlegen, falls noch nicht geschehen – kostenlos und ohne Begründung.
  2. Unten die Bewertungen aus dem Gutachten Modul für Modul eintragen, Wort für Wort wie angekreuzt.
  3. Ihre eigene Einschätzung im Pflegegrad-Rechner – am besten mit einem Pflegetagebuch im Rücken.
  4. Vergleich ansehen: Gesamtpunkte, Rechenkontrolle, Abweichungen je Modul.

Aus dem Gutachten und dem Bescheid (freiwillig)

Damit prüfen wir, ob die Summe im Gutachten zu den einzelnen Bewertungen passt.

Bereich 1 von 6 · Modul 1 der Begutachtung

Bewegen

Es geht nur um die Bewegung selbst – nicht darum, ob die Person den Weg findet oder sich traut.

Kann die Person beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen – also weder greifen noch stehen noch gehen, auch nicht mit Hilfsmitteln (z. B. vollständige Lähmung aller Gliedmaßen, Wachkoma)?
1.1 Im Bett umdrehen und aufsetzen

z. B. von der Seite auf den Rücken, im Bett hochrutschen

1.2 Aufrecht sitzen bleiben

auf Stuhl oder Bettkante, ohne zur Seite zu kippen

1.3 Vom Bett auf den Stuhl oder vom Stuhl aufstehen

auch: in den Rollstuhl oder auf die Toilette umsetzen

1.4 In der Wohnung von Zimmer zu Zimmer gehen

etwa 8 Meter, auch mit Rollator oder Rollstuhl

1.5 Treppensteigen

eine Etage hinauf und hinunter

Ihre Angaben bleiben auf diesem Gerät

Nichts davon wird an uns gesendet. Zum Wechsel auf ein anderes Gerät speichern Sie die Angaben als Datei und lesen sie dort wieder ein.

Worauf es beim Gutachten ankommt

Am stärksten zählt Modul 4 (Körperpflege, Essen, Toilette) mit 40 Prozent. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Eine einzelne Abweichung ändert die Punkte oft erst, wenn im Modul die nächste Stufe erreicht ist – deshalb zeigt der Einzelvergleich die Wirkung jeder Angabe.

Typische Lücken: Der Begutachtungstag war ein guter Tag, nächtliche Unruhe kam nicht zur Sprache, Hilfe beim Anleiten und Erinnern wurde als „selbständig“ gewertet, Arzt- und Therapiebesuche fehlen in Modul 5.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich das Pflegegutachten?
Die Pflegekasse schickt das Gutachten in der Regel mit dem Bescheid. Fehlt es, fordern Sie es an – formlos genügt, auch zusammen mit dem Widerspruch. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X).
Wo stehen die Bewertungen im Gutachten?
Im Abschnitt zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit: je Modul die Kriterien mit angekreuzter Bewertung (z. B. „überwiegend selbständig“), dazu die Summe der Einzelpunkte, die gewichteten Punkte und die Gesamtpunkte. Die Nummern (1.1 bis 6.6) sind dieselben wie hier.
Was kostet der Gutachten-Check?
Eintragen, Rechenkontrolle und die Übersicht der Abweichungen sind kostenlos. Der Einzelvergleich mit der Wirkung jeder Abweichung und die Begründung als Brief kosten einmalig 39 Euro, kein Abo. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Werden meine Angaben aus dem Gutachten übertragen?
Nein. Alles bleibt im Browser auf diesem Gerät. Beim Kauf geht nur die Bezahlung über Stripe – ohne Angaben aus dem Gutachten. Sie können die Angaben als Datei speichern oder jederzeit löschen.
Sagt der Check, ob mein Widerspruch Erfolg hat?
Nein. Er legt zwei Einschätzungen nebeneinander und rechnet nach den gesetzlichen Regeln. Ob die Pflegekasse dem folgt, entscheidet sie – oft nach einer erneuten Begutachtung. Rechtsberatung im Einzelfall bieten Sozialverbände wie VdK und SoVD oder Fachanwälte für Sozialrecht.