Pflegegutachten prüfen
Im Pflegegutachten bewertet der Medizinische Dienst 64 Kriterien in sechs Modulen; daraus ergeben sich Punkte und Pflegegrad. Tragen Sie die Bewertungen hier ein und legen Sie sie neben Ihre eigene Einschätzung – so sehen Sie, wo das Gutachten vom Alltag abweicht und ob die Summe stimmt.
Stand: 05.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Frist für den Widerspruch
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe des Bescheids
- Übersicht und Rechenkontrolle
- kostenlos
- Einzelvergleich + Begründung
- 39 €
- einmalig, ohne USt (§ 19 UStG)
So prüfen Sie das Pflegegutachten
- Fristwahrend Widerspruch einlegen, falls noch nicht geschehen – kostenlos und ohne Begründung.
- Unten die Bewertungen aus dem Gutachten Modul für Modul eintragen, Wort für Wort wie angekreuzt.
- Ihre eigene Einschätzung im Pflegegrad-Rechner – am besten mit einem Pflegetagebuch im Rücken.
- Vergleich ansehen: Gesamtpunkte, Rechenkontrolle, Abweichungen je Modul.
Aus dem Gutachten und dem Bescheid (freiwillig)
Damit prüfen wir, ob die Summe im Gutachten zu den einzelnen Bewertungen passt.
Bereich 1 von 6 · Modul 1 der Begutachtung
Bewegen
Es geht nur um die Bewegung selbst – nicht darum, ob die Person den Weg findet oder sich traut.
Ihre Angaben bleiben auf diesem Gerät
Nichts davon wird an uns gesendet. Zum Wechsel auf ein anderes Gerät speichern Sie die Angaben als Datei und lesen sie dort wieder ein.
Worauf es beim Gutachten ankommt
Am stärksten zählt Modul 4 (Körperpflege, Essen, Toilette) mit 40 Prozent. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Eine einzelne Abweichung ändert die Punkte oft erst, wenn im Modul die nächste Stufe erreicht ist – deshalb zeigt der Einzelvergleich die Wirkung jeder Angabe.
Typische Lücken: Der Begutachtungstag war ein guter Tag, nächtliche Unruhe kam nicht zur Sprache, Hilfe beim Anleiten und Erinnern wurde als „selbständig“ gewertet, Arzt- und Therapiebesuche fehlen in Modul 5.